KI-Kennzeichnungspflicht: Was ab August wirklich gilt – und was nicht

Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Diesen Satz liest man gerade überall. Was er verschweigt: Kaum jemand weiß, welche konkreten Fälle er eigentlich meint. Wir haben uns durch Artikel 50 der KI-Verordnung gearbeitet, weil wir für unsere Kunden genau wissen müssen, wann ein Chatbot, ein KI-Bild oder ein generierter Text ein Etikett braucht. Und weil im Netz gerade mehr Panik als Klarheit kursiert.

Der Irrtum, der sich hartnäckig hält

„Alle mit KI erstellten Texte müssen ab August gekennzeichnet werden.“ Dieser Satz geistert durch LinkedIn-Posts und Beratungs-Newsletter. Er ist falsch.

Der AI Act schreibt keine pauschale Kennzeichnungspflicht vor, sondern knüpft an konkrete Anwendungsfälle an 1. Wer ChatGPT nutzt, um ein internes Protokoll zu formulieren oder einen Werbetext vorzubereiten, den anschließend jemand liest und verantwortet, macht damit nichts falsch. Zu wissen, was tatsächlich gemeint ist, erspart eine Menge unnötiger Sorge.

Vier Fälle, vier Pflichten

Chatbots und Sprachassistenten

Wer mit einem Kunden direkt interagiert, muss vor der ersten Nachricht klarstellen, dass ein System und kein Mensch antwortet 2. Betrifft Support-Bots auf Websites genauso wie Telefon-Voicebots. Ein Hinweis in den AGB oder im Impressum reicht nicht – die Information muss klar erkennbar am Kontaktpunkt selbst stehen, spätestens beim ersten Kontakt 3.

KI-generierte Bilder, Audio und Video

Realistische Inhalte, die reale Personen, Orte oder Ereignisse vortäuschen könnten, müssen als KI-erzeugt erkennbar sein – auch das KI-generierte „Stockfoto“ eines Meetings, das nie stattgefunden hat 4. Eine Ausnahme gilt für offensichtliche Fiktion: Ein Drache über der Frankfurter Skyline täuscht niemanden 5.

Deepfakes

Wer reale Personen, Orte oder Ereignisse realistisch nachbildet oder verändert, muss das offenlegen. Bei künstlerischen oder satirischen Werken gilt eine mildere Form – ein Hinweis im Abspann reicht, statt den Effekt mit einer Einblendung zu zerstören 6.

KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse

Betrifft vor allem journalistische oder informierende Veröffentlichungen zu gesellschaftlich relevanten Themen. Wurde der Text redaktionell geprüft und trägt eine Person oder ein Unternehmen die Verantwortung dafür, entfällt die Pflicht 7. Klassisches Marketing-Copywriting mit KI-Unterstützung fällt in aller Regel nicht darunter 8.

Wer haftet – und warum „das läuft schon lange“ nicht schützt

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern (den Herstellern der KI-Systeme) und Betreibern (den Unternehmen, die sie einsetzen) 9. Für die meisten unserer Kunden zählt die zweite Rolle: Wer ein zugekauftes Chatbot-Tool auf der eigenen Website einbindet, muss selbst dafür sorgen, dass die Offenlegung passiert – auch wenn das Tool eine eigene Kennzeichnung mitbringt 10.

Es gibt keinen Bestandsschutz. Ein Chatbot, der seit drei Jahren läuft, ist am 2. August genauso betroffen wie einer, der an diesem Tag zum ersten Mal online geht 11. Und wenn Instagram ein Bild automatisch als KI-generiert markiert, entbindet das den Betreiber nicht von der eigenen Pflicht – die Plattform-Markierung kann ausreichen, muss aber nicht, etwa wenn sie kaum lesbar ist 12.

Was bei Verstößen passiert

Verstöße gegen Artikel 50 fallen unter die zweite Sanktionsstufe der Verordnung: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Zum Vergleich: Verbotene KI-Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent. Artikel 50 ist also nicht die höchste Stufe, aber eine, die man ernst nehmen sollte. Kleine und mittlere Unternehmen werden bei der Bemessung berücksichtigt 13.

Was wir bei Projekten jetzt prüfen

Setzt ihr einen Chatbot ein: Steht vor dem ersten Nachrichtenaustausch klar erkennbar, dass dort keine Person antwortet? Ein kurzer, sichtbarer Hinweis im Chat-Fenster reicht – kein Rechtstext, kein Pop-up-Roman.

Nutzt ihr KI-generierte Bilder auf der Website oder in Kampagnen: Könnte ein Betrachter sie für echte Fotos halten? Ein Stockfoto-Ersatz mit realistischen Menschen ist ein anderer Fall als eine offensichtlich gestaltete Illustration.

Bereitet ihr Blogtexte mit KI-Unterstützung vor: Wer liest und verantwortet den Text am Ende? Diese Frage entscheidet über die Kennzeichnungspflicht für Texte – für Bilder oder Videos gilt die Ausnahme allerdings nicht, selbst wenn sie nachbearbeitet wurden 14.

Wir prüfen das inzwischen bei jedem Projekt mit Chatbot oder KI-generierten Medien mit. Ein übersehener Hinweis im Chat-Fenster ist in fünf Minuten nachgerüstet. Ein Bußgeldbescheid leider eher nicht.

Fazit

Artikel 50 erfasst nicht jede KI-Nutzung im Unternehmen. Er greift dort, wo Menschen sonst getäuscht werden könnten: wenn sie mit einer Maschine sprechen und es nicht wissen, oder ein Bild für echt halten, das keins ist. Wer diese vier Fälle kennt, muss nicht jede Zeile Text mit einem Etikett versehen – aber genau hinschauen, wo Chatbot, Bildgenerator oder Deepfake im eigenen Angebot stecken. Wenn ihr unsicher seid, ob eure Website betroffen ist, schauen wir gern gemeinsam drauf.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Umsetzung empfehlen wir, eine spezialisierte Kanzlei einzubeziehen.

Quellen

  1. TÜV-Akademie (2026). Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte? Was Art. 50 AI Act tatsächlich verlangt. Zur Widerlegung der pauschalen Kennzeichnungs-Annahme. https://die-tuev-akademie.de/blog/kennzeichnungspflicht-fuer-ki-inhalte-was-art-50-ai-act-tatsaechlich-verlangt ↩︎
  2. RTR – KI-Servicestelle Österreich (2026). AI Act: Transparenzpflichten. Zu Art. 50 Abs. 1 und der Chatbot-Offenlegungspflicht. https://www.rtr.at/rtr/service/ki-servicestelle/ai-act/Transparenzpflichten.de.html ↩︎
  3. re.think Consulting (2026). Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts. Zur Offenlegung am Kontaktpunkt, spätestens beim ersten Kontakt. https://rethink.consulting/transparenzpflichten-nach-artikel-50-des-eu-ai-acts-alles-zur-kennzeichnungspflicht-fur-ki-inhalte-ab-august-2026/ ↩︎
  4. KI League (2026). Artikel 50 EU AI Act: KI-Kennzeichnung 2026. Zum Beispiel realistischer, aber fiktiver Bildinhalte. https://www.kileague.de/blog/artikel-50-eu-ai-act-kennzeichnungspflicht-it-dienstleister ↩︎
  5. re.think Consulting (2026), a. a. O. Zur Ausnahme offensichtlicher Fiktion. ↩︎
  6. re.think Consulting (2026), a. a. O. Zur Kunst- und Satire-Ausnahme bei Deepfakes.
    ↩︎
  7. Europäische Kommission – Digital Strategy (2026). Transparency obligations under Article 50 AI Act – FAQ. Zur „Human Review“-Ausnahme für redaktionell verantwortete Texte. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/faqs/transparency-obligations-under-article-50-ai-act ↩︎
  8. KI League (2026), a. a. O. Zur Einordnung klassischen Marketing-Copywritings. ↩︎
  9. Blck Alpaca (2026). Artikel 50 EU AI Act: Transparenzpflichten im Überblick. Zur Rollenverteilung zwischen Anbieter und Betreiber. https://blckalpaca.at/de/wissen/ki-agenten/eu-ai-act-fuer-ai-agents/art-50-transparenzpflichten
    ↩︎
  10. seoCon (2026). AI Act Transparenzpflichten in der EU: Was ab August 2026 gilt. Zur Betreiberpflicht bei zugekauften KI-Tools. https://www.seocon.at/news/ai-act-transparenzpflichten-in-der-eu/ ↩︎
  11. KI League (2026), a. a. O. Zum fehlenden Bestandsschutz für bestehende Chatbots. Hinweis: Diese Quelle bezeichnet die Chatbot-Offenlegungspflicht als „Absatz 2″ – andere, konsistente Quellen (RTR, Blck Alpaca) führen sie korrekt als Absatz 1. Wir zitieren hier nur die inhaltlich unstrittige Aussage zum Bestandsschutz, nicht die Absatz-Nummer. ↩︎
  12. datenschutz-generator.de (2026). Praktischer Ratgeber zum AI Act 2026: Deepfakes und KI-Texte richtig kennzeichnen. Zur eigenständigen Kennzeichnungspflicht trotz Plattform-Markierung. https://datenschutz-generator.de/ki-transparenz/ ↩︎
  13. TÜV Rheinland Consulting (2026). Transparenzpflichten im EU AI Act. Zu Bußgeldrahmen und Sanktionsstufen nach Art. 99. https://consulting.tuv.com/aktuelles/ki-im-fokus/transparenzpflichten-eu-ai-act-art-50 ↩︎
  14. seoCon (2026), a. a. O. Zur Pflicht, den KI-Hinweis direkt am Berührungspunkt statt pauschal in AGB oder Impressum zu platzieren, sowie zur fehlenden Ausnahme für Bilder und Videos trotz menschlicher Nachbearbeitung. ↩︎

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